zum Inhalt springenzur Navigation springenzum Footer springenFacebook Logo

Allgemeine Mietbedingungen

1. Stornogebühren

Berechnungsbeginn ab Buchungsdatum: bis 8 Wochen vor Übernahme 25% der Gesamtkosten, bis 4 Wochen vor Übernahme 50% der Gesamtkosten, die letzten 4 Wochen vor Übernahme 100% der Gesamtkosten
 
Kein Storno- oder Reiseschutz enthalten! Auf Wunsch bieten wir ihnen eine Reisestornoversicherung an!
 
Neu aufgrund Covid-19: keine Stornokosten wenn der Reiseantritt wegen österreichweitem Lockdown nicht möglich ist
 

2. Verfügbarkeit

Sollte das reservierte Fahrzeug aus irgendeinem für den Vermieter unvorhersehbarem Grund (Unfall, Diebstahl, technische Gebrechen etc.) nicht verfügbar sein, so behält sich der Vermieter vor, die Haftbarkeit mit der Rückerstattung aller eingezahlten Gelder abgegolten zu haben. Der Mieter hat in solchen Fällen keinerlei Ersatzansprüche an den Vermieter zu stellen.
 

3. Fahrzeugschäden:

Während der Mietzeit anfallende Schäden bis € 200,- incl. Mwst. können vom Mieter bezahlt werden, jedoch immer nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter. Die Kosten werden dem Mieter am Ende der Mietzeit nach Vorlage der Rechnung samt Quittung ersetzt. Reparaturen ab € 200,- müssen vom Vermieter genehmigt werden. Genehmigung nach Rücksprache mittels Telefon-SMS oder Email-Verkehr wird akzeptiert. Der Vermieter kommt nicht für Hotelkosten, Mietwagengebühren etc. auf.
 

4. Präambel

Der Vertrag besteht ausschließlich aus den 2 Seiten gedruckter und (hand-) schriftlicher Bedingungen. Unter Wohnmobil ist der auf Seite 1 beschriebene Campingwagen mit sämtlichen Werkzeugen, Zubehör sowie der Innenausrüstung zu verstehen.
 
Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Mietangebot innerhalb der Gültigkeitsfrist unterschrieben an den Vermieter übermittelt und die Anzahlung innerhalb der Zahlungsfrist leistet. Eine Bestätigung über das Zustandekommen des Mietvertrages durch den Vermieter ist in diesem Fall nicht erforderlich. Das gesendete Mietangebot mit angeführter Gültigkeitsfrist ist bis zu diesem darauf angeführtem Datum gültig! Die Anzahlung muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Mietangebotes an den Vermieter auf dessen angegebenen Konto überwiesen sein. Im Falle der Übermittlung des unterschrieben Mietvertrages, rechtzeitig oder nicht rechtzeitig und Nicht-Leistung der Anzahlung, ist der Vermieter berechtigt, das Zustandekommen des Mietvertrages auch nachträglich zu bestätigen, wenn ihm durch die Reservierung des Wohnmobils ein potentieller Schaden entstanden ist, weil das Wohnmobil während des vorgesehenen Mietzeitraum nicht an einen anderen Mieter vermietet worden ist. Zu einer dann eventuell auch erst nachträglichen Übergabe des Wohnmobils ist der Vermieter nur nach Erhalt des vollen Mietpreises und der Kaution verpflichtet.
 

5. Versicherung

Das Wohnmobil ist Vollkasko versichert (gilt nur Europaweit) mit einem auf Kosten des Mieters gehenden Selbstbehalt von € 590,- pro Schadenfall.  Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung innen oder außen (z.B. Möbelschäden, Brandlöcher etc.) gehen in voller Höhe auf Kosten des Mieters.
 
Für Schäden die die Haftpflichtversicherung betreffen gilt selbige Regelung.
 

6. Mietzins und Kaution

Die Kaution ist bei Übergabe, der Restmietzins 21 Tage vor Abholung spätestens bei Übergabe zu bezahlen. Stellt der Mieter das Wohnmobil am Ende der vereinbarten Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurück, wird die Kaution nach durchgeführter  Reinigung (spätestens nach einem Werktag) zurückerstattet.
 

7. Übergabe und Mängel

Der Vermieter übergibt das Wohnmobil sauber und vollgetankt (Diesel und AddBlue). Erkennbare Mängel hat der Mieter spätestens bei Übergabe zu beanstanden und in einer von beiden Seiten unterschriebenen Übergabeprotokoll festzuhalten. Ansonsten wird, wenn dem Mieter nicht der Gegenbeweis gelingt vermutet, dass die Mängel vom Mieter während der Mietzeit schuldhaft verursacht wurden. Die Gasanlage und -leitungen werden vom Vermieter vor Übergabe geprüft und der Mieter über ihre Handhabung und den entsprechenden Vorschriften aufgeklärt. Der Vermieter haftet daher nicht für Unfälle die auf keine grobe Fahrlässigkeit bei der Überprüfung der Gasanlage bzw. -leitungen oder der Bedienungsanleitung an den Mieter durch den Vermieter hinweisen.
 

8. Rückgabe

Das Wohnmobil ist dem Vermieter vollgetankt (Diesel und AddBlue) an dem im Vertrag genannten Tag und der bei der Abholung vereinbarten Uhrzeit im selben Zustand (abgesehen von der normalen Abnützung) wie bei der Übergabe zurückzustellen. Ist es nicht Vollgetankt werden die Kosten für die Betankung zum Tages-Dieselpreis plus 20,- Betankungsaufwand von der Kaution abgezogen. Ist er verschmutzt , wird von der zurückzuzahlenden Kaution eine Reinigungsgebühr von € 150,- abgezogen. Bei sehr starker Verschmutzung behalten wir uns das Recht vor, mehr als die Reinigungspauschale zu verrechnen. Die im Preis enthaltenen Campingutensilien (Geschirr, Tisch, Stühle, Vorzeltteppich etc) sind vom Mieter zu reinigen. Die Toilettenanlage ist zu entleeren und zu reinigen, andernfalls wird eine Gebühr von € 70,- von der Kaution abgezogen. Im Wohnmobil gilt absolutes Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung werden Reinigungskosten von € 200,- verrechnet. Die Mitnahme von Haustieren muss bei Buchung dem Vermieter gemeldet werden. In diesem Fall werden zu den normalen Reinigungskosten noch € 50,- für Ozonbehandlung des Innenraumes hinzu gerechnet. Außerdem muss vom Mieter das Fahrzeug komplett von Tierhaaren gesäubert werden. Hierfür wird vom Vermieter eine zusätzliche Kaution von € 300,- einbehalten die bei ordenlicher Säuberung jeglicher Tierhaare an den Mieter zurückgegeben wird. Wird das Wohnmobil nach dem bei der Abholung vereinbarten Termin zurückgestellt, so gilt der Mietvertrag mit der Modifikation als bis zur Rückstellung verlängert (§1114 ABGB), und der Mietzins für den Erneuerungszeitraum pro angefangener überzogene Stunde beträgt € 50,- (bis maximal den Tagesmietpreis pro 24 überzogener Stunden). Sollte dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche durch den nachfolgenden Mieter z. B. wegen verpasster Fähre) behält sich der Vermieter vor Schadenersatzansprüche an den Mieter geltend zu machen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung von Mängel für die der Mieter haftbar ist, gegenüber diesen zu beanstanden und nach zu verrechnen.
 

9. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

9.1  das Wohnmobil schonend und sorgfältig zu behandeln,

9.2  vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren

9.3  alle Obliegenheiten des Versicherten nach den ihm bekannten Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrzeug-Versicherung zu erfüllen und nichts zu tun oder zu unterlassen was den Versicherungsschutz einschränkt z.B. Fahrten in Krisengebiete
 
9.4 bei allen Unfällen die Polizei bzw Gendarmerie zur Unfallaufnahme verständigen, den Vermieter innerhalb von 24 Stunden in irgendeiner Form (schriftlich, telefonisch etc) davon zu benachrichtigen, keine Schadenersatzansprüche anzuerkennen sowie darauf zu achten, dass Namen, Adressen aller Zeugen sowie die polizeilichen Kennzeichen der an dem Unfall beteiligten Fahrzeuge in den Unfallbericht aufgenommen werden.
 
9.5 alle einschlägigen Vorschriften zu erfüllen, insbesondere 
den Campingwagen nicht überlasten
bei Fahrtunterbrechungen das Wohnmobil verkehrsgerecht abzustellen und abzuschließen
die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten
dafür zu sorgen, dass die Reifen den vorgesehenen Reifendruck haben
der Lenker nicht unter der Einwirkung von Mittel steht die das Bewusstsein oder seine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen,
sämtliche Verletzungen der Straßenverkehrsordnung gehen zu Lasten des Mieters
 
9.6  mit dem Wohnmobil keine Wettfahrten veranstaltet oder zu gesetzwidrigen Zwecken wie Zoll- und Devisenvergehen verwendet bzw verwenden lässt
 
9.7  darauf achten, dass der Campingwagen nur von den im Vertrag angegebenen Personen gelenkt wird.
 
9.8  bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke das Wohnmobil zu sichern, zu bewachen, den Vermieter zu unterrichten und seinen Weisungen Folge zu leisten.
 

10. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden die,
 
10.1  Im Zuge der Benutzung des Wohnmobils durch Dritte entstehen und durch die Versicherung nicht gedeckt sind.
 
10.2  während des Mietvertrages durch Personen entstehen, denen der Mieter das Wohnmobil anvertraut hat, oder Schäden dadurch verursacht werden, da der Mieter eine unbefugte Benützung ermöglicht hat,
 
und in diesen Fällen hat der Mieter den Vermieter Schad- und klaglos zu halten.
 

11. Allgemeines

11.1  Die Rechte des Mieters aus dem Vertrag sind vom Mieter nicht auf  Dritte übertragbar
 
11.2  Abänderungen und Ergänzungen, insbesondere ein Abgehen von Bestimmungen dieses Vertrages, bedürfen der Schriftform
 
11.3  Der Mieter darf weder den Campingwagen noch Zahlungen zurückhalten oder gegen Forderungen des Vermieters aufrechnen.
 
11.4  Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde nicht wirksam sein, so ist sie, unter Berücksichtigung der aus dem Wortlaut der Bestimmungen dieses Vertrages in ihrem Zusammenhang hervorgehenden Absicht der Parteien, durch die, wirksam werdende Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung dieser Parteienabsicht am nächsten kommt.
 
11.5  private Fahrzeuge die der Mieter während der Mietdauer auf unserem Gelände abstellt, sind nicht versichert, insbesondere Einbruch, Hagel etc.
 
11.6  Gerichtsstand ist Ried im Innkreis